AGB
1. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Blitzschnell Service und ihren Auftraggebern für sämtliche Dienstleistungen (Entrümpelungen, Auflösungen, Entsorgungen, Nachlasspflege, Umzüge). Maßgeblich ist die Version bei Vertragsschluss. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Leistungsumfang & Besenreinheit
Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.
„Besenrein“ bedeutet die Entfernung von grobem Schmutz und Spinnweben sowie das Fegen der Böden. Eine Tiefenreinigung (Wischen, Fensterputzen) ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.
3. Abnahme der Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unmittelbar nach Fertigstellung abzunehmen und dies schriftlich zu bestätigen.
Erfolgt die Abnahme nicht persönlich (z. B. durch Schlüsselhinterlegung), gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich (E-Mail/WhatsApp genügt) konkrete Mängel anmeldet.
Nach Ablauf dieser Frist oder nach Zahlung der Rechnung gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
4. Haftung für Schäden
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Bereits vorhandene Schäden an der Immobilie (z. B. Kratzer in Türen, Böden oder Wänden) müssen vom Kunden vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand der Räume vor und nach der Arbeit mittels Foto- oder Videodokumentation zu sichern. Diese Dokumentation dient als Beweismittel bei späteren Reklamationen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung verlangt werden.
Ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen. Eventuelle Sachschäden werden separat über die Haftpflichtversicherung abgewickelt; die Verpflichtung zur Zahlung der erbrachten Dienstleistung bleibt davon unberührt.
6. Fundsachen & Wertgegenstände
Der Kunde bestätigt, dass alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände entsorgt werden dürfen.
Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Dokumente), die nicht vorab vom Kunden gesichert wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7. Leistungsverzögerungen
Wenn wir einen Termin aufgrund von „höherer Gewalt“ oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht einhalten können, haben wir dies nicht zu vertreten. Dazu zählen z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks, behördliche Anordnungen oder Epidemien. In diesen Fällen verschiebt sich die Leistung automatisch um die Dauer der Behinderung.
8. Kündigung durch den Auftraggeber
Eine Kündigung des Auftrags ist schriftlich zu erklären. Erfolgt diese spätestens bis zum 7. Werktag vor dem Termin, wird eine Pauschale von 20 % fällig. Bei einer kurzfristigeren Absage (weniger als 7 Werktage vorab) berechnet der Auftragnehmer 40 % der vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
9. Zustand & Haftung
Das Objekt wird besenrein übergeben. Für Schäden an Böden, Wänden oder Einbauten, die bei einer Räumung trotz üblicher Sorgfalt entstehen können (z. B. bei der Demontage alter Einbauten), haften wir nicht. Ein Schadensersatz für entrümpeltes Gut ist ausgeschlossen, da mit Auftragserteilung die Eigentumsaufgabe durch den Kunden erklärt wird. Wir haften nicht für fehlende Schlüssel oder bereits defekte Jalousien/Schlösser.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.
